Allgemeine Geschäftsbedingungen BW Film

§ 1 Geltungsbereich

1) Die angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ziel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine faire, transparente und verlässliche Zusammenarbeit. Sie gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer (BW Film) und seinen Auftraggebern.

2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.

3) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in Angeboten und Auftragsbestätigungen, haben Vorrang vor diesen AGB.

4) Ein respektvoller und fairer Umgang miteinander bildet die Grundlage jeder Zusammenarbeit.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand

1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Mit der Beauftragung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Auftragnehmers in Textform zustande.

2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Beauftragung alle für die Angebotserstellung relevanten Informationen (Ort, Zweck, Zeitrahmen und besondere Anforderungen) vollständig und unaufgefordert mitzuteilen.

3) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen rund um die Videoproduktion als selbstständiger Unternehmer.

§ 3 Vergütung

1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Tagessatz oder der vereinbarten Pauschale. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

2) Im vereinbarten Preis ist die Einräumung der Nutzungsrechte im jeweils vereinbarten Umfang enthalten.

3) Die reguläre Arbeitszeit beträgt pro Drehtag maximal zehn Stunden, einschließlich An- und Abreise sowie einer Drehpause von 60 Minuten. Bei kürzeren Drehtagen oder reduzierter Stundenanzahl erfolgt keine anteilige Verrechnung oder Gutschrift. Überstunden werden pro angefangene Stunde mit 10% der vereinbarten Tagesgage vergütet, zuzüglich folgender Zuschläge:

a) erste und zweite Überstunde: kein Zuschlag

b) dritte und vierte Überstunde: 25 % Zuschlag

c) ab der fünften Überstunde: 100 % Zuschlag

d) für Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen wird kein gesonderter Zuschlag erhoben

4) Datentransferleistungen sowie die Herausgabe von Rohmaterial oder Projektdateien sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und werden gesondert berechnet.

5) Anfahrten werden, sofern nicht anders vereinbart, ab der Anschrift des Auftragnehmers mit dem firmeneigenen PKW pauschal mit 0,45€ pro Kilometer berechnet.

6) Bei Schnitt- und Postproduktionsleistungen ist eine Korrekturschleife im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Weitergehende Änderungswünsche gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand berechnet. Feedback ist gesammelt und abgestimmt durch den Auftraggeber zu übermitteln. Mehrfaches oder zeitlich versetztes Feedback einzelner Beteiligter gilt jeweils als separate Korrekturschleife. Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen kein Feedback, gilt die Leistung als abgenommen.

7) Eine Archivierung des Rohmaterials nach Projektabschluss ist nach gesonderter Vereinbarung gegen Vergütung möglich.

8) Kommt es zu Verzögerungen oder Änderungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind (z. B. durch den Auftraggeber, Dritte oder äußere Umstände), werden hierdurch entstehende Zusatzkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

9) Wetterbedingte Verschiebungen sowie Verschiebungen infolge höherer Gewalt sind nicht im Angebot enthalten. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden nach Aufwand berechnet.

10) Vorbesprechungen sind bis zu einem Gesamtumfang von zwei Stunden im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Darüberhinausgehender Aufwand wird je angefangener halber Stunde mit 5% des vereinbarten Tagessatzes berechnet.

11) Die Abrechnung erfolgt in Euro gemäß Angebot. Bei Überweisungen aus dem Ausland trägt der Auftraggeber sämtliche anfallenden Bankgebühren sowie das Wechselkursrisiko.

12) Führen nach Angebotsfreigabe gewünschte Änderungen Mehrkosten, werden diese nach Aufwand berechnet. Mehrkosten bis zu 10 % der Auftragssumme können ohne gesonderte vorherige Bestätigung abgerechnet werden.

13) Auslagen, die nicht im Angebot enthalten sind oder sich im Projektverlauf ergeben (z. B. Parkgebühren, Lizenzkosten, Genehmigungen), werden dem Auftraggeber in nachgewiesener Höhe in Rechnung gestellt.

14) Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten und werden zum regulären Stundensatz abgerechnet. Grundlage ist ein Stundensatz in Höhe von einem Zehntel der vereinbarten Tagesgage.

15) Rechnungen sind ohne Abzug spätestens 30 Tage nach Zugang zur Zahlung fällig.

§ 4 Nutzungsrechte

1) Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

2) Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, sobald die vereinbarte Vergütung vollständig beglichen wurde.

3) Eine Nutzung der Produktion über die vereinbarten inhaltlichen, räumlichen oder zeitlichen Grenzen hinaus ist nicht zulässig und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das erstellte Material für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Social Media, Showreel) zu verwenden, sofern keine abweichenden Vereinbarungen, insbesondere Vertraulichkeitsvereinbarungen, bestehen. Die Nutzungsrechte verbleiben auch nach Projektabschluss beim Auftragnehmer.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1) Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind. Für bereitgestellte Inhalte ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

2) Der Auftraggeber ist für die Einholung aller erforderlichen Einwilligungen, Freigaben und Rechte der gefilmten oder abgebildeten Personen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf Bild- und Tonaufnahmen.

3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Produktion resultieren.

4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Drehtag alle vereinbarten Rahmenbedingungen erfüllt sind und erforderliche Genehmigungen rechtzeitig vorliegen.

§ 6 Haftung

1) Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei einfacher Fahrlässigkeit ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf Rechtsverletzungen beruhen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

§ 7 Schutz vor Abwerbung und Direktbeauftragung

1) Im Interesse einer fairen Zusammenarbeit stimmt der Auftraggeber zu, während der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Abschluss des letzten gemeinsam durchgeführten Projekts keine vom Auftragnehmer eingesetzten oder vermittelten Freelancer ohne dessen vorheriges Einverständnis unmittelbar oder mittelbar zu beauftragen oder zu beschäftigen.

§ 8 Kündigung & Stornobedingungen

1) Werden Aufträge weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Drehbeginn storniert oder verschoben, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt gemäß Angebot vollständig (100 %) abzurechnen.

2) Bei einer einvernehmlichen Verschiebung wird der neue Termin zu den bestehenden Konditionen erneut bestätigt, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird. Durch die Verschiebung entstehender Mehraufwand wird gesondert berechnet.

3) Ist dem Auftragnehmer die Wahrnehmung eines Termins nicht möglich, ist er berechtigt, einen geeigneten Ersatz in Form eines Freelancers seiner Wahl zu stellen.

4) Stornierungen bedürfen der Schriftform.

§ 9 Schlussbestimmungen

1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.